AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HeLa Schadensanierung GmbH
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen im Bereich der Schadensanierung, die von der HeLa Schadensanierung GmbH, Zeppelinstraße 4, 73105 Dürnau (nachfolgend „HeLa Schadensanierung GmbH“) für die Kunden (nachfolgend „Kunden“) erbracht werden.
- Die in diesen AGB angebotenen Leistungen richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer.
- Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der HeLa Schadensanierung.
§ 2 Umfang der Leistungen
- Die HeLa Schadensanierung GmbH ist Ihr zuverlässiger Partner für umfassende Sanierungsdienstleistungen bei Schäden durch Feuer, Wasser, Schadstoffe oder Elementarschäden.
- Bei Schäden durch Feuer übernimmt die HeLa Schadensanierung GmbH die Schadensbegutachtung, Reinigung und Wiederherstellung Ihrer Räumlichkeiten professionell und effizient. Das Ziel ist dabei stets, die Auswirkungen des Brandes zu minimieren und eine schnelle Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen.
- Bei Schäden durch Wasser führt die HeLa Schadensanierung GmbH eine umfassende Bewertung durch und ergreift Maßnahmen zur Trocknung, Reinigung und Wiederherstellung Ihrer Räumlichkeiten. Dabei ist das Ziel, die Schäden zu minimieren und Ihr Eigentum wieder in einen sicheren Zustand zu versetzen.
- Bei Schäden durch verschiedene Schadstoffe führt die HeLa Schadensanierung GmbH eine umfassende Schadstoffbeseitigung durch, identifiziert die Ursachen und implementiert präventive Maßnahmen, um zukünftige Schäden zu verhindern.
- Bei Schäden durch Elementarschäden wie Stürme, Überschwemmungen oder Erdbeben führt die HeLa Schadensanierung GmbH eine schnelle und effektive Sanierung durch, um Ihnen nach solchen Ereignissen wieder Sicherheit und Normalität zu ermöglichen.
- Die HeLa Schadensanierung GmbH behält sich vor, bei Schäden, die nicht unter die in Absatz (2) bis (5) genannten Kategorien fallen, die Annahme des Auftrags abzulehnen.
§ 3 Angebot
- Der Kunde kann die HeLa Schadensanierung GmbH direkt über die Webseite sowie telefonisch, als auch per E-Mail kontaktieren.
- Die HeLa Schadensanierung GmbH erstellt dem Kunden ein Angebot, in dem die Art und der Umfang der Leistungen sowie die Höhe der Vergütung detailliert aufgeführt sind.
- Das Angebot ist für den Kunden unverbindlich und stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Auftrags durch den Kunden dar.
- Der Kunde hat das Recht, das Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich anzunehmen. Eine Annahme des Angebots durch den Kunden bedarf keiner besonderen Form.
- Die HeLa Schadensanierung GmbH behält sich das Recht vor, das Angebot zu ändern oder zurückzuziehen, falls es aufgrund von Fehlern oder Irrtümern unrichtig sein sollte.
§ 4 Preise und Zahlungskonditionen
- Die Preise für die Leistungen sind in der Auftragsbestätigung festgelegt und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Alle Preise verstehen sich stets in Euro.
- Die HeLa Schadensanierung GmbH ist berechtigt, die Preise für ihre Leistungen zu ändern, wenn sich die Kosten für die Erbringung der Leistungen erhöhen oder wenn sich die gesetzlichen Bestimmungen ändern.
- Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Die HeLa Schadensanierung GmbH behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises zu verlangen.
- Im Falle von Zahlungsverzug des Kunden ist die HeLa Schadensanierung GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
- Die HeLa Schadensanierung GmbH ist berechtigt, ihre Leistungen einzustellen, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät.
- Der Kunde hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 5 Ausführung der Leistungen
- Der Termin für die Leistungserbringung wird im Angebot spezifiziert.
- Die HeLa Schadensanierung GmbH verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht auszuführen.
- Der Kunde ist verpflichtet, der HeLa Schadensanierung GmbH alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen erforderlich sind.
- Die HeLa Schadensanierung GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen erforderlich ist. In diesem Fall wird die HeLa Schadensanierung GmbH jedoch weiterhin für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen verantwortlich bleiben.
- Die HeLa Schadensanierung GmbH ist berechtigt, die Leistungen in Teilen zu erbringen, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen erforderlich ist und dem Kunden zumutbar ist.
- Der Kunde hat das Recht, bei Mängeln der Leistungen von der HeLa Schadensanierung GmbH Nachbesserung zu verlangen. Die HeLa Schadensanierung GmbH ist zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet, sofern die Mängel nicht auf unsachgemäße Handhabung oder unsachgemäße Verwendung der Leistungen durch den Kunden zurückzuführen sind.
- Die HeLa Schadensanierung GmbH haftet für Schäden, die durch eine unsachgemäße Ausführung der Leistungen verursacht werden, sofern der Kunde die HeLa Schadensanierung GmbH unverzüglich darüber informiert und der HeLa Schadensanierung GmbH die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben wurde. Die Haftung ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 6 Leistungsverzögerungen
- Kommt es aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der HeLa Schadensanierung GmbH liegen, zu Verzögerungen bei der Erbringung der Leistungen, so verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungsfrist angemessen.
- Die HeLa Schadensanierung GmbH wird den Kunden unverzüglich über die Verzögerung und die voraussichtliche Dauer informieren.
- Kommt die HeLa Schadensanierung GmbH mit der Erbringung der Leistungen in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
- Die HeLa Schadensanierung GmbH haftet nicht für Verzögerungen bei der Erbringung der Leistungen, die durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht wurden.
- Ein Schadensersatzanspruch des Kunden aufgrund von Leistungsverzögerungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung wurde von der HeLa Schadensanierung GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen unverzüglich und vollständig an die HeLa Schadensanierung GmbH zu übermitteln.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Informationen und Unterlagen der Wahrheit entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erbringung der Leistungen mit der HeLa Schadensanierung GmbH zusammenzuarbeiten und ihr alle erforderlichen Informationen und Unterstützung zur Verfügung zu stellen.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist die HeLa Schadensanierung GmbH berechtigt, die Leistungen einzustellen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
- Die HeLa Schadensanierung GmbH haftet nicht für Schäden, die durch eine unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen.
- Der Kunde stellt die HeLa Schadensanierung GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen.
§ 8 Gewährleistung
- Die HeLa Schadensanierung GmbH gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sind und den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entsprechen.
- Der Kunde hat die Pflicht, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen und der HeLa Schadensanierung GmbH eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Im Falle von Mängeln der erbrachten Leistungen hat die HeLa Schadensanierung GmbH das Recht, Nachbesserung vorzunehmen oder Ersatz zu leisten. Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Ersatzes vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Preises zu verlangen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei (2) Jahre und für Unternehmer ein (1) Jahr ab Übergabe der Leistungen. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung oder Verwendung der Leistungen durch den Kunden entstanden sind.
- Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, die HeLa Schadensanierung GmbH hat den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen oder verursacht.
§ 9 Haftung der Hela Schadensanierung
- Die HeLa Schadensanierung GmbH haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet die HeLa Schadensanierung GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dabei ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, es sei denn, die HeLa Schadensanierung GmbH hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Die HeLa Schadensanierung GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Handlungen Dritter verursacht wurden. Unter „höherer Gewalt“ versteht man unvorhersehbare, außergewöhnliche und unvermeidbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen und die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen unmöglich machen. Hierzu können beispielsweise Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streiks oder behördliche Anordnungen zählen.
- Die Haftung nach diesem § 9 gilt auch für die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der HeLa Schadensanierung GmbH.
- Eine Haftung der HeLa Schadensanierung GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Aufrechenbarkeit und Zurückhaltung
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Forderungen der HeLa Schadensanierung GmbH aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder zu verzögern, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
- Die HeLa Schadensanierung GmbH ist berechtigt, gegenüber Forderungen des Kunden Zurückbehaltungsrechte auszuüben, soweit diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist die HeLa Schadensanierung GmbH jedoch nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 11 Gesetzliches Widerrufsrecht
- Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.
- Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
- Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses.
- Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die HeLa Schadensanierung GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
- Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
- Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen.
- Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die HeLa Schadensanierung GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher die Dienstleistung selbst veranlasst hat.
- Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 12 Datenschutz
- Die HeLa Schadensanierung GmbH verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungen zu verwenden.
- Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über seine bei der HeLa Schadensanierung GmbH gespeicherten Daten zu erhalten und ggf. deren Löschung zu verlangen.
- Im Weiteren wird auf die Datenschutzerklärung der HeLa Schadensanierung GmbH verwiesen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend und vollständig. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
- Ist der Vertragspartner ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so ist der Gerichtsstand Göppingen. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, den Unternehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.